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Eine Person hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
Wer Versicherungsleistungen beansprucht, soll den Schaden so gering wie möglich halten. Regelmässig wird von den versicherten Personen verlangt, eine Psychopharmakotherapie aufzunehmen.
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